Besuchsrecht
Das seit dem 04.11.2020 geltende Besuchsverbot können wir nun per 06.01.2021 wieder in ein
KONTROLLIERTES BESUCHSRECHT
wandeln. Wir bitten Sie bei dringenden Besuchen
den Weisungen der Plakate und der Mitarbeitenden
Folge zu leisten und sich wenn möglich vor dem
Besuch telefonisch anzumelden.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Geschäftsleitung Buechehof